ABRECHNUNG

Informationen zu den Behandlungskosten & zur Abrechnung

Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden in der Regel nach jeder Behandlung privat in Rechnung gestellt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht.
Selbstzahler können mit ca. 60 €/h Behandlungskosten rechnen, je nach Aufwand & Material.

Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die private Krankenversicherung und private Krankenzusatzversicherung erstattet Ihnen dann die Behandlungskosten je nach dem von Ihnen vereinbarten Tarif. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Der Behandlungsvertrag jedoch besteht immer zwischen Naturheilpraxis Burgemeister und Patient. Das bedeutet, unabhängig davon, ob ihre Krankenkasse Ihnen die Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig an die Naturheilpraxis Burgemeister für die erbrachte Leistung zu bezahlen.